Die Begleithundeprüfung

Voraussetzung für diese Prüfung ist, dass der teilnehmende Hundeführer bereits den zugehörigen Sachkundenachweis erbracht hat, der die Themen Gesundheit, Anatomie, Haltung, Ausbildung eines Hundes sowie zum allgemeinen Verhalten im Alltag umfasst. Ist dies nicht der Fall, kann er ihn i.d.R. noch vor dem Start der eigentlichen Begleithundeprüfung ablegen.

bild033Die Begleithundeprüfung stellt den Start in das sportliche Leben eines Hundes dar. Ab einem Alter von 15 Monaten darf er sie absolvieren, wobei seine grundlegende Ausbildung und sein Verhalten beobachtet und bewertet werden. Dazu gehören

– die Unbefangenheitsprobe,
– die Unterordnung auf dem Platz sowie
der Verkehrsteil.

Bereits vor dem eigentlichen Start der Begleithundeprüfung (FCI-BH-VT) wird die Unbefangenheitsprobe durchgeführt, bei der die Chip- bzw. Tätowiernummer des Tiers vom Richter zu prüfen ist, um dessen Identität festzustellen. Dabei muss sich der Vierbeiner (wie im gesamten Prüfungsablauf) sicher, neutral und unbefangen zeigen. Wird der Hund in dieser Probe z.B. aggressiv oder lässt sich die Identität nicht eindeutig feststellen, darf er an den weiteren Prüfungsabschnitten nicht teilnehmen.

Der Ablauf des zweiten Abschnitts, die Unterordnung, folgt einem festgelegten Schema: Der Hund muss sowohl mit als auch ohne Leine freudig und korrekt neben seinem Hundeführer laufen und dabei Kehrtwendungen, Rechts- und Linkswinkel, Anhalten sowie das Passieren und Herumlaufen um Personen in einer Gruppe zeigen. Anschließend folgt das Sitz aus der Bewegung, aus dem der Hund wieder abgeholt wird. Danach wird das Platz aus der Bewegung mit Abrufen in die Grundstellung erwartet. Zeitgleich ist ein zweites Mensch-Hunde-Team auf dem Platz, das die Übung „Ablage“ ausführt und auf den Wechsel mit dem ersten Team abwartet.

Der letzte Abschnitt ist der Verkehrsteil, bei dem das Verhalten des Hundes im Alltag geprüft wird. Dabei muss der Vierbeiner an lockerer Leine neben seinem Herrchen / Frauchen laufen, während Jogger, hupende Autos, klingelnde Radfahrer oder andere Menschen passiert werden. Anschließend wird der Hund an einer Stelle angebunden und alleine gelassen, während andere Hunde ihn passieren. Zum Schluss wird der Hund in einer Menschengruppe leicht bedrängt. Während der gesamten Übung muss sich der Hund unbefangen und sicher zeigen.

Wenn das Mensch-Hund-Team nun in allen drei Teilen jeweils mindst. 70% der maximalen Punktzahl erreicht haben, hat es die Prüfung erfolgreich bestanden und darf an Turnieren in den verschieden Hundesportarten (z.B. Agility, IGP, Obedience) teilnehmen. Der Hund hat zudem das Ausbildungskennzeichen „Begleithund“, was sich auch im Alltag positiv bemerkbar macht.

Die Details zu den einzelnen Übungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen, die wir in den Downloads unten rechts in der Ecke bereitstellen.